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Leitfaden zum Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler*innen (SIM) im psychiatrisch/psychotherapeutisch/psychosomatischen Behandlungssetting der LVR-Kliniken

1. Was sind eigentlich „SIM“? Und warum sollte ich SIM einsetzen?

Professionelle Sprach- und Integrationsmittler*innen (SIM) sind „Brückenbauer“ im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen. Sie haben die Aufgabe, die sprachliche und soziokulturelle Verständigung zwischen Fachkräften und Patient*innen mit Flucht- und Migrationshintergrund zu verbessern, und geht so über eine reine Übersetzungstätigkeit hinaus. Die Qualifikation zum SIM dauert in der Regel mindestens ein Jahr und findet überwiegend nach bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards statt.

Aufgrund der eigenen Migrationserfahrung sind SIM sowohl vertraut mit der Kultur des Herkunftslandes als auch mit länderspezifischen Unterschieden in der medizinischen und sozialen Versorgung. Daher können sie bei Bedarf auch in soziokulturell sensiblen Fragen vermitteln und Behandler*innen mit ihrem Wissen zur Verfügung stehen (wie zum Beispiel in Bezug auf den Umgang mit psychischen Erkrankungen, auf Geschlechterrollen, auf religiöse Fragestellungen, Familienstrukturen etc.). Dies kann helfen, soziokulturell bedingte Missverständnisse zu vermeiden oder rascher aufzuklären, eine angemessene Versorgung zu gewährleisten und somit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Behandlungsqualität zu leisten. Studien zeigen darüber hinaus auch, dass eine psychotherapeutische Versorgung mit Unterstützung von SIM nicht als Therapie „zweiter Wahl“ anzusehen ist .

Allerdings sollten Fachkräfte, die SIM für die Behandlung ihrer Patient*innen hinzuziehen, für dieses spezielle Setting geschult werden. Ebenso wie bei anderen ärztlichen, pflegerischen oder therapeutischen Fertigkeiten erhöhen sich Sicherheit und Selbstbewusstsein durch die Vermittlung von spezifischem Handlungswissen sowie durch Training/Übung, was auch durch Studien belegt wird .

Durch das LVR-Klinikverbundprojekt Migration wurden bereits in allen LVR-Kliniken umfassende Informationsveranstaltungen und zum Teil auch vertiefende Schulungen zur Arbeit mit SIM durchgeführt. Darüber hinaus fasst die sogenannte LVR-"SIM-Karte" in einem handlichen Format die wichtigsten Regeln für den Einsatz von SIM kurz und prägnant zusammen.

Von Seiten des LVR-Klinikverbunds ist es ausdrücklich erwünscht, bei Bedarf SIM einzusetzen, um die Qualität von Diagnostik und Behandlung zu sichern. Seit Juni 2015 besteht eine Rahmenvereinbarung des LVR mit mehreren Anbietern von SIM (zum Beispiel Bikup gGmbH Köln, Intermigras Düsseldorf, SprInt NRW), auf die in der Regel zurückgegriffen werden muss.

Die Anforderung eines SIM bei entsprechendem Bedarf in Diagnostik oder Behandlung ist in der Regel unproblematisch möglich, allerdings unterscheiden sich die Abläufe des Bestellvorgangs in den zehn LVR-Kliniken.

Sollten Sie erstmals SIM zur Behandlung oder Beratung hinzuziehen, ist es daher ratsam, sich zu erkundigen, wie sich der Prozess in der jeweiligen LVR-Klinik gestaltet und was in Bezug auf formale Aspekte des Bestellvorgangs (Gibt es ein Formular für die Bestellung? Welcher Vorgesetzte muss der Hinzuziehung ggf. zustimmen?) und der Abrechnung der Einsatzkosten zu beachten ist.

Im Zweifel können hier die Integrationsbeauftragten der LVR-Kliniken die richtigen Ansprechpartner für die Bereitstellung entsprechender Informationen sein.

2. Ablauf eines Gesprächs unter Hinzuziehung von SIM

Vor dem Anfordern von SIM sollten möglichst die folgenden Informationen bzgl. der Patient*innen vorliegen bzw. eingeholt werden:

  • Liegen Gründe für den Einsatz von SIM vor (Frage nach der Indikation)?
    Zum Beispiel die hohe Wichtigkeit einer präzisen Verständigung bzw. das Besprechen schwieriger, folgenschwerer oder persönlicher Themen (im psychotherapeutischen Zusammenhang nahezu regelhaft gegeben) sowie bereits fehlgeschlagene vorherige Versuche einer anderweitigen Verständigung, etc.
  • Aus welchem Land kommt Patient*in?
  • Welche Sprache bzw. welchen Dialekt spricht Patient*in, für die SIM angefordert werden soll?
  • Bei seltenen oder ausgefallenen Sprachen/Dialekten: gibt es eventuell alternativ eine weitere Sprache (sogenannte „Drittsprache“), in der Patient*in sich verständigen und für die SIM hinzugezogen werden könnte?
  • Gibt es von Seiten der Patientin oder des Patienten Wünsche in Bezug auf SIM (zum Beispiel hinsichtlich des Geschlechts oder Alters), die Berücksichtigung finden sollten, soweit dies möglich ist?
  • Sind die Patient*innen mit der Hinzuziehung von SIM grundsätzlich einverstanden?

A. Vorgespräch mit SIM:

  • Beim erstmaligen Aufeinandertreffen von Fachkraft und SIM empfiehlt sich ein etwa 10-minütiges Vorgespräch, das dem Kennenlernen bzw. der Etablierung einer gemeinsamen Arbeitsgrundlage als „Behandlungsteam“ dienen soll, das heißt dem Austausch gegenseitiger Informationen hinsichtlich für den professionellen Kontext relevanter beruflicher und gegebenenfalls auch persönlicher Merkmale.
  • Informieren Sie die SIM über den Zeitrahmen und weitere relevante Information hinsichtlich der Patientin bzw. des Patienten sowie Inhalt und Ziel des bevorstehenden Gesprächs.
  • Benennen Sie Wünsche und Anforderungen bezüglich des bevorstehenden Gesprächs an die SIM hinsichtlich der Art des Übersetzens (zum Beispiel konsekutiv, möglichst in Ich-Form, etc.).
  • Bitten Sie um die möglichst wortwörtliche und vollständige Übersetzung aller Inhalte, ggf. auch um deren kulturspezifische Bedeutung (zum Beispiel bei Sprachbildern und Organchiffren).
  • Weisen Sie auf die Möglichkeit hin, bei Verständigungsproblemen jederzeit nachfragen zu können.
  • Informieren Sie die SIM über die Möglichkeit, sich ggf. Notizen zu Namen, Zahlen oder Details machen zu können.
  • Stehen Sie für die Klärung eventueller Fragen auf Seiten der SIM zur Verfügung, zum Beispiel hinsichtlich Rahmenbedingungen, ärztlich-therapeutischer Vorgehensweise bzw. der geplanten Therapiemethode(n).

B. Während des Gespräches:

  • Holen Sie die Patientin bzw. den Patienten möglichst gemeinsam aus dem Wartebereich ab.
  • Klären Sie die Sitzordnung: am günstigsten erscheint in der Regel eine Sitzordnung, in der alle Beteiligten sich gegenseitig gut sehen können und bezüglich des Abstands voneinander wohl fühlen
  • Stellen Sie sich selbst, aber auch SIM und Patient*innen einander vor.
  • Informieren Sie die Patient*innen darüber, dass die SIM ebenfalls der Schweigepflicht unterliegen.
  • Sprechen Sie die Patient*innen direkt in der ersten Person an und nehmen Sie Blickkontakt auf.
  • Erläutern Sie den Patient*innen die Regeln für Gespräche mit SIM freundlich und verbindlich: außerhalb der Gespräche ist der Kontakt zwischen SIM und Patient*innen nicht erwünscht, alles Gesprochene wird übersetzt und für alle Beteiligten transparent gemacht.
  • Bemühen Sie sich um eine möglichst langsame, verständliche und angepasste Ausdrucksweise sowie einen möglichst freundlichen Tonfall.
  • Klare, deutliche und vollständige Sätze sowie Mimik und Gestik sind hilfreich.
  • Bitte erklären Sie Fachtermini oder abstrakte Begriffe direkt im Deutschen und überlassen diese Aufgabe nicht den SIM.
  • Fragen Sie direkt die Patient*innen, wenn gedolmetschte Äußerungen für Sie keinen Sinn ergeben oder nicht zu Ihren Fragen passen.
  • Bitten Sie die Patient*innen, an relevanten Stellen zusammenzufassen, was sie verstanden haben.

Im Gesprächsverlauf:

  • Fragen Sie die Patient*innen an passender Stelle direkt, ob diese sich gut mit den SIM verständigen können.

C. Nachgespräch mit SIM:

  • Das Nachgespräch mit dem SIM dient dem Austausch wichtiger Beobachtungen zwischen Fachkraft und SIM:
    Wie war die Verständigung?
    Konnten die Patient*innen dem Gespräch folgen?
    Ist den SIM etwas Besonderes aufgefallen hinsichtlich sprachlicher oder soziokultureller Aspekte?
  • Bitten Sie die SIM ggf. um eine Rückmeldung zu Ihrer Gesprächsführung.
  • Geben Sie ihnen ebenfalls eine Rückmeldung zu relevanten Gesprächsphasen.
  • Bei belastenden Gesprächen: bieten Sie ggf. eine kurze Entlastung an, klären Sie die Befindlichkeit des SIM sowie persönliche Anteile.

3. Kontakt/Rückfragen

Für weitere Informationen wenden Sie sich an:
Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Dezernat 8 - Klinikverbund und Verbund der Heilpädagogischen Hilfen
Fachbereich 84 - Planung, Qualitäts- und Innovationsmanagement
Abteilung 84.20 - Psychiatrische Versorgung

Frau Monika Schröder
Dipl.-Psych., Psychotherapeutin
Mitarbeiterin im LVR-Klinikverbundprojekt Migration
E-Mail: Monika.Schroeder@lvr.de
Telefon: +49 (221) 809-7747

Uwe Blücher M.A.

E-Mail: uwe.bluecher@lvr.de
Telefon: +49 (221) 809-6936

Zertifizierungen und Mitgliedschaften

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Jobs im LVR-Klinikverbund

Kontakt

LVR-Dezernat Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen

(Dezernat 8)
50663 Köln

kliniken-hph@lvr.de