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Gerontopsychiatrische Beratung im GPZ

Psychische Erkrankungen im höheren Lebensalter

Der LVR hat 2009 das Programm "Gerontopsychiatrische Beratung als Teil eines Gerontopsychiatrischen Zentrums" initiiert. Ziel dieses Programms ist es, das Versorgungssystem für alte Menschen, die psychisch erkrankt sind, weiterzuentwicklen.

Psychische Erkrankungen gehören zu den Erkrankungen, die im höheren Lebensalter mit steigender Häufigkeit auftreten und dazu führen können, dass die selbstständige Lebensführung der betroffenen Menschen stark eingeschränkt wird.

Dabei sind es vor allem die demenziellen Störungen und depressive Erkrankungen, die eine gerontopsychiatrische Behandlung und psychosoziale Begleitung erforderlich machen.

Selbstständigkeit erhalten

Für die Betroffenen und ihre Angehörigen ist es ein wichtiges Ziel, dass die selbstständige Lebensführung erhalten bleibt. Um dies zu erreichen, stehen Ihren erkrankten Angehörigen und Ihnen verschiedene Unterstützungs- und Behandlungsangebote aus der Altenhilfe und dem Gesundheitsbereich zur Verfügung. Hierzu zählen die ambulante Krankenpflege sowie die medizinische und therapeutische Behandlung. Ebenso gibt es Freizeit- und Kulturangebote für psychisch erkrankte alte Menschen.

Das Gerontopsychiatrische Zentrum (GPZ)

Um einen Zugang zu diesen Leistungen zu erhalten und die notwenigen Maßnahmen in die Wege zu leiten, benötigen Sie und Ihre betroffenen Angehörigen eine Beratung. Um diese Beratungsleistung zu erfüllen, fördert der LVR seit 2009 die gerontopsychiatrische Beratung als Teil eines Gerontopsychiatrischen Zentrums. Der LVR gewährt dazu auf Antrag der Gebietskörperschaft eine Anreizfinanzierung zur Einrichtung des Beratungsangebots.

Ziele des Förderprogramms

Die gerontopsychiatrische Beratung soll dazu beitragen, dass

  • alte Menschen mit psychischen Krankheiten und Behinderungen sowie Sie als Angehörige bei Ihrer Suche nach Hilfe und Behandlung angeleitet und unterstützt werden;
  • ambulanten und teilstationären Hilfesettings Vorrang vor stationären Hilfen gegeben wird;
  • der Hilfebedarf des psychisch kranken alten Menschen unter Berücksichtigung Ihrer vorhandenen persönlichen und familiären Ressourcen integriert erfasst wird;
  • die Dringlichkeit der Inanspruchnahme professioneller Hilfe abgeklärt und die Hilfe ggf. eingeleitet wird;
  • verschiedene Hilfe- und Behandlungsbereiche im Sinne eines Case- und Care-Managements fallbezogen koordiniert werden;
  • eine Über- und Unterversorgung sowie eine Fehlversorgung verhindert werden.

Das Förderprogramm orientiert sich am Konzept des Gerontopsychiatrischen Zentrums, das die Expertenkommission der Bundesregierung zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland 1988 entwickelt hat. Das Konzept sieht vor, in jeder Planungseinheit (kreisfreie Stadt, Landkreis) mindestens ein Gerontopsychiatrisches Zentrum einzurichten. Das GPZ soll ambulante sowie teilstationäre Leistungen der Diagnostik und Behandlung von Altersstörungen mit spezifischen Beratungsleistungen verknüpfen. Die Beratungsangebote für Betroffene und Angehörige sollen mit anderen Einrichtungen und Diensten der medizinischen Versorgung und Altenhilfe vernetzt werden.

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