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Sicherheit und Vollzug im Maßregelvollzug

Gesetzlicher Auftrag

Der gesetzliche Auftrag des Maßregelvollzugs ist es zu verhindern, dass die Patientinnen und Patienten erneut eine Straftat begehen. Diesen Sicherungsauftrag nimmt der LVR sehr ernst. Die Sicherheit der Bürgerrinnen und Bürger wird durch verschiedene Sicherheitsmaßnahmen sowie die qualifizierte Behandlung der Patientinnen und Patienten gewährleistet.

Sicherheitskonzept

Der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug in NRW hat zusammen mit den Maßregelvollzugseinrichtungen und den Trägern ein Sicherheitskonzept entwickelt. In diesem greifen vier wichtige Bausteine ineinander:

  • Gesicherte Gebäude
    Das Angebot von baulich hoch gesicherten Bereichen in Kombination mit weniger gesicherten und offenen Einheiten an allen Standorten ermöglicht dabei eine durchgehende Behandlung, bei der sich Sicherungs- bzw. Lockerungsgrad an dem individuellen Behandlungsstand der Patientinnen und Patienten orientiert.
  • Strukturierte Prozesse
    Die Durchführung des Maßregelvollzugs in LVR-Kliniken ist eine komplexe Aufgabe, die sich von der Aufnahme der Patientinnen und Patienten bis hin zu ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft erstreckt. Auf Grundlage von sozio- und milieutherapeutischen Konzepten werden die psychisch erkrankten Straftäterinnen und Straftäter individuell ärztlich, psychologisch, sozialpädagogisch, ergotherapeutisch gepflegt und behandelt. In allen LVR-Kliniken gehören forensische Nachsorgeambulanzen, die die entlassenen Patientinnen und Patienten betreuen, zum Konzept. So begleiten vertraute Bezugspersonen den Menschen bei seinem Leben außerhalb der Klinik.
  • Qualifiziertes Personal
    Der Maßregelvollzug ist Teil der allgemeinen Psychiatrie. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen regelmäßig an relevanten Weiterbildungen teil und qualifizieren sich systematisch für die Arbeit mit den psychisch erkrankten und suchtkranken Straftäterinnen und Straftätern. Dazu bietet der LVR umfangreiche innerbetriebliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an.
  • Behandlungsangebote
    Die LVR-Maßregelvollzugskliniken verfügen über qualifizierte Behandlungsangebote, die auf die individuellen Krankheitsbilder der psychisch kranken und suchtkranken Straftäterinnen und Straftätern zugeschnitten sind. Die Patientinnen und Patienten sollen so befähigt werden, ihre Krankheit zu erkennen und sich selbst einschätzen zu lernen, um langfristig ein straffreies Leben führen zu können. Davon profitieren nicht nur die Betroffenen, sondern gleichermaßen auch die Gesellschaft, der eine qualifizierte Therapie die höchstmögliche Sicherheit garantiert.

Darüber hinaus kontrollieren der Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug und der Fachbereich 82 die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben in den forensischen Bereichen der LVR-Kliniken. Gleichzeitig werden die Sicherheitsvorgaben gemeinsam vom Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug und dem LVR qualitativ weiterentwickelt.

Lockerungsmaßnahmen

Ziel des Maßregelvollzugs ist es, den Patientinnen und Patienten wieder ein straffreies integriertes Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Ein wesentlicher Bestandteil der Therapie sind daher auch Lockerungen, also Verringerungen des Freiheitsentzugs. Sobald und soweit es der Zustand der Patientinnen und Patienten zulässt, müssen aus rechtlichen Gründen Lockerungen gewährt werden. Sie erfolgen durch eine Rücknahme der Sicherungsfunktionen des Maßregelvollzugs in institutioneller, baulicher und personeller Hinsicht.

Folgende Stufen der Lockerung gibt es:

  • Ausgang mit Aufsicht
  • Ausgang ohne Aufsicht
  • Beurlaubung (mindestens eine Nacht)

Jede Lockerungsmaßnahme erfordert eine eingehende prognostische Beurteilung der von der der Patientin oder dem Patienten ausgehenden Gefährlichkeit bzw. des ausgehenden Risikos. In einem mehrstufigen Entscheidungsprozess werden alle am Behandlungsprozess Beteiligten gehört. Bei besonders schweren Delikten bedarf es zusätzlich eines externen Gutachtens und der Einbeziehung der Justiz. Eine Lockerung wird nur bei einem erfolgreichen Behandlungsverlauf gewährt.

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