Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://klinikverbund.lvr.de/ mit ihren Unterkapiteln.
Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik
Diese Website ist mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik nicht vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Webseiten des Landschaftsverbandes Rheinland zu verbessern. Dafür bitten wir um etwas Geduld, da der Landschaftsverband Rheinland - mit seinen Schulen, Kliniken, Museen, Kultureinrichtungen, Heilpädagogischen Netzen, Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt – eine große Anzahl an Webauftritten betreibt, und die Barrierefreiheits-Optimierungen auch Änderungen in der Programmierung erfordern. Als die Seiten seinerzeit erstellt wurden, war das Thema der Barrierefreiheit noch nicht so weit gediehen wie heute. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der Barrieren.
Insbesondere gibt es folgende Defizite:
- Es fehlen Alternativtexte für Bedienelemente.
- Ein Teil der HTML-Strukturelemente berücksichtigt keine hierarchische Reihenfolge, beispielsweise gibt es Unregelmäßigkeiten bei den Überschriften-Hierarchien.
- Einzelnen Modulen fehlen die benötigten HTML-Strukturelemente für Listen.
- Kontraste von Grafiken, Bedienelementen, Texten und Fokushervorhebungen sind zu gering.
- Die Reihenfolge bei der Tastaturbedienung ist nicht schlüssig. Es können Bereiche nicht übersprungen werden.
- Die Syntax ist nicht korrekt. Die verwendete Markup-Sprache HTML ist nicht vollständig korrekt eingesetzt.
- Videoplayer: Es fehlt die ARIA-Auszeichnung des Lautstärkereglers, konkret wurde dem Button „Lautstärkeregler“ seine Rolle nicht korrekt zugewiesen. Zudem fehlt ein Alternativtext beim Vorschaubild.
- Leider sind noch nicht alle Dokumente in unserem Auftritt barrierefrei. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Ihnen diese Dokumente schnellstmöglich barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie jedoch ein Dokument benötigen, welches noch nicht barrierefrei ist, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:
E-Mail an die Online-Redaktion senden
Folgende nicht barrierefreie Inhalte sind auf der Seite vorhanden, die nicht in den Anwendungsbereich der BITV NRW fallen:
Die pdf-Dateien in Archiven von Veranstaltungen und Pressemitteilungen, die vor dem 23. September 2018 stattgefunden haben, bzw. herausgegeben wurden.
Barrierefreie Alternativen finden Sie hier:
Die Website bietet die Vorlesefunktion „ReadSpeaker“ an. Durch Klicken auf den "Vorlese"-Button wird der Text einer Seite vorgelesen. Der gesamte Text kann auch als Audio-Datei heruntergeladen werden.
Erstellung dieser Erklärung
Die Erklärung wurde am 16. September 2020 erstellt. Sie wurde zuletzt am 16. Dezember 2024 überprüft.
Die Erklärung wurde verfasst auf der Grundlage
- einer vom Landschaftsverband Rheinland erstellten Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Kontakt mit dem LVR aufnehmen möchten, nutzen Sie hierfür die E-Mail hinter diesem Link. Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen über von der EU-Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden der E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an den Landschaftsverband Rheinland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
E-Mail an die Überwachungsstelle senden
Hier finden Sie weitere Informationen zur Überwachungsstelle.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite https://klinikverbund.lvr.de/ vom LVR-Dezernat Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Hier finden Sie weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW.