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Planung und Bau im Maßregelvollzug

Maßregelvollzug ist Landesaufgabe

Im Maßregelvollzug greifen vier wichtige Bausteine ineinander: die baulich-technischen Sicherungsmaßnahmen, organisatorische Sicherungsmaßnahmen, eine qualitativ und quantitativ gute Personalausstattung sowie eine differenzierte, strukturierte und effiziente Behandlung.

Daher ist das Land Nordrhein-Westfalen auch für die Durchführung und Finanzierung der Baumaßnahmen im Maßregelvollzug zuständig. Dies gilt sowohl für die Errichtung neuer Kliniken wie auch für den Umbau bestehender Gebäude.

Die Funktion des Bauherrn übernimmt der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug. Als Architekt wird in der Regel der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragt, der für die Planung und Durchführung der Maßnahmen zuständig ist.

Für den späteren Betrieb und die Nutzung der Gebäude ist die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland als staatliche Verwaltungsbehörde zuständig. Daher wird sie intensiv in die Planungen der Gebäude eingebunden. Vertreter des Fachbereichs Maßregelvollzug sowie der LVR-Kliniken beteiligen sich aktiv an der Planung.

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