Daten und Fakten zum Maßregelvollzug
Der Maßregelvollzug im LVR
Rund 1.500 psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter werden von den Maßregelvollzugseinrichtungen des LVR betreut. Einen Überblick über die Verteilung der Deliktarten und die Entwicklung der Patientenzahlen finden Sie hier.
Bei Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug zeigen sich unterschiedliche Störungsbilder wie Psychosen, Persönlichkeitsstörungen und/oder geistige Minderbegabung. Verschiedene Straftaten können zu einer Unterbringung im Maßregelvollzug führen. Dazu zählen unter anderem Diebstahl, Betrug, Handel mit Betäubungsmitteln, Bedrohung, Körperverletzung, Tötungs- und Sexualstraftaten. Die Tötungsdelikte ereignen sich, insbesondere bei Psychose-Erkrankten, häufig im sozialen Umfeld.
Im Jahr 2012 wurde erstmals die Grenze von 1.500 Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug in unseren Einrichtungen überschritten. Die durchschnittliche Belegungszahl wuchs auf über 1.200 Patientinnen und Patienten in den LVR-Kliniken. Durch Übergangslösungen, die Inbetriebnahme von Ersatzbauten und den neuen Standorten in Essen und Köln konnte die Anzahl der Sollplätze in den Maßregelvollzugseinrichtungen des LVR erhöht und der Anstieg der Überbelegung eingedämmt werden.
Im Mittel sind die „§ 63-Patienten“ im Rheinland sieben Jahre im Maßregelvollzug untergebracht. Zehn Prozent von ihnen sind zehn Jahre und länger im Maßregelvollzug, aufgrund fehlenden Therapieerfolgs.
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