Gemeindepsychiatrische Hilfen für psychisch kranke Menschen
Was ist eigentlich die „Gemeindepsychiatrie“ und welches Ziel hat sie?
Der LVR orientiert sich am Leitbild der Gemeindepsychiatrie. Ziel ist es, psychisch kranken Menschen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld Hilfe anzubieten. So wird ein Höchstmaß an Lebensnormalität und sozialer Teilhabe möglich.
Was sind die wesentlichen Grundsätze der Gemeindepsychiatrie?
Für psychisch kranke Menschen sollen wohnortnahe Hilfen angeboten werden. Somit ist gewährleistet, dass gerade auch langfristig psychisch erkrankte Menschen ein möglichst hohes Maß an Lebensnormalität erhalten können. Gleichzeitig werden die notwendigen Schutzfunktionen gesichert. Eine umfassende Versorgung aller Patientengruppen, insbesondere auch von chronisch kranken Menschen, soll sichergestellt werden. Der LVR fördert und vertritt deutlich ambulante vor teilstationären und stationären Hilfen.
Der LVR-Fachbereich Planung, Qualitäts- und Innovationsmanagement unterstützt die Weiterentwicklung gemeindepsychiatrischer Hilfen durch:
- Förderung von 67 Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ), die im Rheinland eine wichtige Basis für die gemeindepsychiatrischen Hilfestrukturen bilden
- Förderung psychiatrischer Hilfsgemeinschaften, ehrenamtlicher Hilfe und Selbsthilfe
- Förderung und Entwicklung von Hilfestrukturen für Migranten (SPKoM)
Informationen zu Förder- und Modellprojekten
Weitere Informationen zu Förder- und Modellprojekten des Landschaftsverbands Rheinland finden Sie auf den Seiten der Verbundzentrale.