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Rechtsfragen

Ab einem bestimmten Zeitpunkt der Erkrankung werden Betroffene mehr und mehr im Alltagsleben eingeschränkt und Angehörige müssen sich mit den verschiedensten Belangen auseinandersetzen.

Geschäftsfähigkeit

Eine Fachärztin oder ein Facharzt befindet über das Stadium der eingeschränkten oder fehlenden Geschäftsfähigkeit von Betroffenen. Angehörige erhalten so auch die Möglichkeit Käufe und Verträge von Demenzkranken rückgängig zu machen.

Mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht können Betroffene eine Person ihres Vertrauens für rechtliche, finanzielle und medizinische Entscheidungen betrauen. Eine Vorsorgevollmacht kann formlos erstellt werden, sollte aber möglichst im frühen Stadium der Erkrankung erfolgen. Ist der Zeitpunkt verstrichen, kann eine vom Gericht eingestellte „gesetzliche Betreuung“ gestellt werden.

Erstellt ein demenzkranker Mensch ein Testament, sollte es notariell beglaubigt sein um eine spätere Anfechtbarkeit zu vermeiden.

Bei medizinischen Entscheidungen liegt im günstigsten Fall eine Patientenverfügung vor, die Angehörigen die Entscheidung über medizinische Maßnahmen bei Eintritt eines lebensbedrohlichen Zustands des Betroffenen erlauben. Auch diese muss zu einem Zeitpunkt, ggf. mit der Hilfe des Hausarztes, abgefasst werden, solange Betroffene einwilligungsfähig (das heißt entscheidungsfähig) sind.

Haftung und Versicherung

Angehörige, die die gerichtlich übertragene gesamte Personensorge bzw. Beaufsichtigung für einen demenzkranken Menschen haben, haften ggf. für Schäden, die dieser in seiner „Schuldunfähigkeit“ verursacht hat. Deswegen ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sinnvoll.

Fahrerlaubnis

Als großen Einschnitt in die Eigenständigkeit und Mobilität bringt oft schon ein im frühen Stadium einer Demenzerkrankung das Infragestellen des Fahrverhaltens mit sich.

Insbesondere wenn vertraute Strecken verlassen werden oder ungewohnte Situationen auftreten.

Angehörige und Betroffene sollten sich fachärtzliche Beratung zum Thema „Fahrtauglichkeit“ einholen, auch um ggf. Schlimmeres zu verhindern.

Gesetzliche Hilfen

Für Angehörige ist es wichtig zu wissen, auf welche Hilfen sie bauen können, wenn Demenzerkrankte dauerhaft auf Betreuung und Pflege angewiesen sind. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind bei der Krankenkasse zu beantragen. Eine Begutachtung und seit 1.1.2017 Pflegegradzuordnung (vorher Pflegestufen) erfolgt dann über den „MDK“ (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung).

Ergänzend zu Hilfen aus der Pflegekasse, können im Bedarfsfall auch Mittel der „Hilfe zur Pflege“ beim örtlichen Sozialamt beantragt werden. Hier wird jedoch zuerst eine Prüfung der eigenen Vermögensverhältnisse und die der Kinder durchgeführt. Eine nicht unerhebliche Hilfe kann die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises sein, der steuerliche Vorteile, Ermäßigung der KFZ-Steuer, Wohnraumzuschüsse, Ermäßigung ÖPNV etc. bietet. Er wird bei der örtlichen Kommunalverwaltung beantragt.

Zu Fragen der gesetzlichen Hilfen und Vorgehensweisen können die Gerontopsychiatrischen Beratungsstellen der LVR-Kliniken kompetent weiterführende Informationen an Patientinnen und Patienten sowie Angehörige vermitteln.

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